Deutsche Post AG behält Exklusivrecht auf Begriff “Post”
Die Deutsche Post AG darf bis auf weiteres die Marke “Post” exklusiv verwenden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab einer Rechtsbeschwerde des Bonner Unternehmens statt und wies den Fall an das Bundespatentgericht zurück. Dort muss jetzt erneut über den Fall verhandelt werden. Im letzten Jahr hatten die Konkurrenten der Deutschen Post AG vor diesem Gericht eine Löschung der geschützten Wortmarke “Post” erreicht.
Die BGH-Richter räumten aber ein, dass der Fall schwer zu entscheiden sei, weil das Wort ”Post” ein alltäglicher Begriff sei. So hatte der Bundesgerichtshof im Juni zwei Klagen der Deutschen Post AG gegen zwei Unternehmen abgewiesen. Diese hatten ihre Firmen “City Post” und “Die Neue Post” genannt. Das dürfen sie, totz des Exklusivrechts, auch weiterhin tun.
Quelle: WDR