Archive for the ‘Recht’ Category

Über 300 Anzeigen gegen Betreiber von Fabriken.de

Freitag, März 13th, 2009

Polizei sperrt Konto des Betreibers

Gegen den Betreiber von Fabriken.de und Rezepte-Ideen.de laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Bei der Polizei sind mehr als 300 Anzeigen eingegangen und das Konto des Betreibers wurde gesperrt.

Für die beiden Webseiten Fabriken.de und Rezepte-Ideen.de ist das Unternehmen Connects 2 Content zuständig. Noch vor einigen Wochen war die Nutzung der Seiten kostenlos. In einem Newsletter wurde dann vor einiger Zeit angekündigt, dass die Nutzung der Webseiten ab 1. Februar 2009 kostenpflichtig werde. Registrierte Nutzer wurden informiert, dass sie automatisch einen zwei Jahre laufenden Abonnementvertrag abschließen würden, wenn sie ihre Mitgliedschaft nicht zwei Wochen nach Erhalt des Newsletters kündigen, berichteten mehrere Verbraucherzentralen übereinstimmend. Die Polizei berichtet, dass dieser Newsletter bei vielen Geschädigten nie ankam.

Beide Webseiten verlangen von den Nutzern 7 Euro Gebühren pro Monat und fordern in jüngst verschickten Rechnungen die Begleichung einer Jahresgebühr von 84 Euro. Die Verbraucherzentralen empfahlen, sich von diesen Schreiben nicht einschüchtern zu lassen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist die Forderung rechtlich völlig unbegründet: Aus einer kostenlosen Mitgliedschaft könne nicht durch eine einseitige Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen eine kostenpflichtige Mitgliedschaft werden.

Die Polizei Düsseldorf ermittelt bereits gegen einen 28-Jährigen wegen des Verdachts eines Leistungsbetruges. Bislang gingen über 300 Anzeigen bei der Polizei ein. Ein Konto des Tatverdächtigen wurde von der Kriminalpolizei “eingefroren”.

Die Düsseldorfer Polizei bittet weitere Geschädigte, sich bei dem dafür zuständigen Kommissariat 21 unter der Rufnummer 0211/8700 zu melden.

Weiterhin fehlt auf beiden Webseiten ein klarer Hinweis darauf, dass die Nutzung Geld kostet. Erst nach dem Klick auf den Anmelden-Knopf gibt es einen unscheinbaren Hinweis, dass der Nutzer ein kostenpflichtiges, zwei Jahre laufendes Abonnement abschließt, wenn er sich anmeldet.

Quelle: Golem

Detmold: Frau wegen Abo-Betrug im Internet angeklagt

Dienstag, Februar 24th, 2009

Nutzer bekamen Jahresabo statt aktueller DVD

Die Staatsanwaltschaft Detmold hat Anklage gegen eine 43-jährige Frau aus Bad Salzuflen erhoben. Sie wird einem Bericht des Westfalen-Blattes zufolge beschuldigt, mit zweifelhaften Methoden zum Teil ungerechtfertigt Geld von Internetnutzern eingetrieben zu haben. Dabei geht es dem Zeitungsbericht zufolge um einen Millionenumsatz. Demnach hat die Kauffrau mittels verschiedener zum Teil im Ausland ansässiger Firmen diverse Internetseiten betrieben. Auf diesen Seiten, genannt werden movie.tester.com, webtunr.com und movie-scout.net, wurde und wird damit geworben, dass der Nutzer gratis eine aktuelle DVD zum Testen zugesendet bekommen soll. Erst im Kleingedruckten am Ende der Seite wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass er ein Jahresabo für 19,95 Euro monatlich abschließt. Und: Statt einer aktuellen DVD sollen sie einen “uralten” Film und einen Test-Fragebogen erhalten haben, der nur belanglose Fragen beinhaltete.

Betroffene Nutzer wurden mit Briefen zu Zahlung gedrängt

Dem Westfalen-Blatt-Bericht zufolge seien die Nutzer in der Folge massiv zum Bezahlen gedrängt worden. Das sei auch der Fall, wenn sie das eingeräumte 14-tägige Rücktrittsrecht genutzt hätten. Nach drei Briefen mit Rechnung, Mahnung und letzter Mahnung seien dann wahlweise eines der beiden in Herford ansässigen Inkassounternehmen Collector und I.D.S. eingeschaltet worden. Letzter Schritt: Ein Schreiben einer Anwaltskanzlei aus Hiddenhausen (Kreis Herford).

Verklagt worden ist offenbar bislang keiner der betroffenen Nutzer.

Dem Zeitungsbericht zufolge hat die Staatsanwaltschaft Detmold seit Juni 2007 mehr als 500 Strafanzeigen gegen die beklagte Frau erhalten. Die Anklage werde sich aber auf einige wenige Fälle beschränken, um den Prozess nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Vorgeworfen wird der Frau, bis Mai vergangenen Jahres das Rechnungs- und Mahnwesen organisiert und die Konten verwaltet zu haben. Von diesen Zahlungseingangskonten soll das Geld - pro Monat sollen fünfstellige Summen zusammengekommen sein - dann über ein zentrales Konto ins Ausland geleitet worden sein. Einen Prozesstermin vor dem Detmolder Landgericht gibt es noch nicht.

US-Musikindustrie für Millionenstrafen bei Urheberverletzung

Montag, Februar 11th, 2008

Gegen Zwangsfilter für ISPs in den USA

Geht es nach dem Verband der US-Plattenfirmen (RIAA), könnten für das unerlaubte Kopieren von Musik bald neue Entschädigungssätze ins Gesetz geschrieben werden: bis zu 1,5 Millionen US-Dollar für ein Album mit 10 Titeln. Zugleich sieht RIAA-Chef Cary Sherman keinen Bedarf an Zwangsfiltern bei US-Internetprovidern.
Im US-Repräsentantenhaus wird gegenwärtig über den Entwurf zum “Prioritizing Resources and Organization for Intellectual Property Act of 2007″ (PRO-IP) beraten, den eine Reihe von Abgeordneten mit guten Verbindungen zur Unterhaltungsindustrie Anfang Dezember des vergangenen Jahres vorgelegt haben. Inhalt des Gesetzentwurfes ist unter anderem eine Veränderung der Berechnungsweise für den Schadensersatz bei Urhebeberrechtsverletzungen. Das könnte in der Praxis weitreichende Folgen haben.

Bisher gelten Entschädigungssätze von 750 bis 150.000 US-Dollar pro Urheberrechtsverletzung und Werk. Dabei wird nicht zwischen der unerlaubten Kopie eines einzelnen Musikstückes oder der unerlaubten Kopie eines ganzen Albums unterschieden. Die Musikindustrie unterstützt nun den Vorstoß der Abgeordneten, künftig jeden einzelnen Titel eines Albums als Werk zu behandeln. Bei zehn Titeln auf einem Album ergäbe sich damit eine Entschädigungssumme zwischen 7.500 und 1,5 Millionen US-Dollar.

Vor einigen Tagen veranstaltete das US-Copyright-Office einen runden Tisch zur Diskussion des Gesetzentwurfes. Vertreten waren Musikindustrie, Verlage, Filmindustrie und Urheberrechtsspezialisten aus allen Lagern. In seinem Blog berichtet Sherwin Siy von der Bürgerrechtsvereinigung Public Knowledge unter der Überschrift “Was machen wir hier eigentlich?” über das Treffen.

In seiner Überschrift zitiert Siy den stellvertretenden Leiter des Copyright-Office, David Carson, der nach stundenlanger Diskussion der Teilnehmer keine große Unterstützung des PRO-IP-Gesetzentwurfes erkennen konnte. Dazu Siy: “[…]keiner der Teilnehmer war besonders scharf darauf, den Entwurf zu unterstützen - weder das Justizministerium noch die Handelskammer bemühten sich besonders darum. Es war lediglich ziemlich klar, dass die RIAA das will […]” Auf Carsons Frage danach, ob jemand der Anwesenden einen einzigen Fall nennen könne, “in dem die Kläger wegen der bisherigen Entschädigungsregelung zu kurz gekommen sind”, gab niemand eine entsprechende Antwort.

Die Zurückhaltung der Teilnehmer erklärt sich unter anderem auch damit, dass sie von Fall zu Fall selbst schon Erfahrungen als Beklagte sammeln konnten. So brachte Ed Klaris, Vertreter der Verlegervereinigung Magazine Publishers Association, den Fall Greenberg vs. National Geographic als Beispiel, in dem die Zeitschrift National Geographic wegen der Verletzung von Urheberrechten an Fotos zu Schadensersatz verurteilt wurde. Nach dem geltenden Berechnungsverfahren stellte das Gericht eine Verletzung der Urheberrechte durch vier Artikel fest. Nach dem im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Verfahren würde daraus eine 64fache Verletzung durch die einzelnen Fotos in den Artikeln und dem National Geographic folglich eine Strafe von bis zu 6,4 Millionen US-Dollar drohen.

Während die US-Plattenfirmen auf der einen Seite höhere Entschädigungssummen fordern, halten sie sich in der Frage von gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsfiltern bei US-Internetprovidern eher zurück. Wie CNET berichtet, hat sich RIAA-Präsident Cary Sherman auf der State-of-the-Net-Konferenz zu entsprechenden Vorschlägen ablehnend geäußert. Zuletzt hatte sich U2-Manager Paul McGuinness auf der in Cannes stattfindenden Musikmesse Midem für Zwangsfilter ausgesprochen. “Wir sind in der Angelegenheit mehr an einer Marktlösung interessiert”, wird Sherman bei CNET zitiert. Er äußerte aber Verständnis für McGuinness’ europäische Herangehensweise: “Paul ist Europäer und in Europa wurden solche Sachen schon immer stärker reguliert.”

USA: Breite Koalition gegen PRO-IP-Gesetz

Montag, Februar 11th, 2008

Warnung vor Urheberrechtsverschärfung

Bibliothekare, Wirtschaftsverbände und Bürgerrechtsorganisationen haben in den USA gemeinsam eine Erklärung veröffentlicht, in der sie den Gesetzentwurf zum PRO-IP-Gesetz ablehnen. Die darin vorgesehenen höheren Strafgebühren für Urheberrechtsverletzungen seien unbegründet und schädlich.
In den USA gehen die Auseinandersetzungen um den Entwurf zum “Prioritizing Resources and Organization for Intellectual Property Act of 2007″ (PRO-IP) weiter. Wie sich bei einem runden Tisch Ende Januar gezeigt hat, findet der Vorschlag lediglich beim US-Verband der Tonträgerhersteller, RIAA, Unterstützung.

Mit dem Gesetzentwurf sollen unter anderem die gesetzlichen Strafgebühren für Urheberrechtsverletzungen drastisch erhöht werden, indem bei Sammelwerken wie beispielsweise CDs die Strafgebühr pro enthaltenes Werk statt wie bisher einmal pro Sammelwerk berechnet wird. Bei zehn Titeln auf einem Album ergäbe sich damit eine Entschädigungssumme zwischen 7.500 und 1,5 Millionen US-Dollar. Diese errechnet sich als das Zehnfache der Entschädigungssumme von 750 bis 150.000 Dollar pro Werk. Nach geltender Rechtslage werden Alben wie Einzelwerke behandelt, was “nur” 750 bis 150.000 Dollar Strafgebühren pro Album bedeutet.

In einer öffentlichen Stellungnahme mit dem Titel “Die Gefahr durch aufgeblähte Strafgebühren” erläutern die Gegner der Verschärfungsmaßnahme ihre Argumente: “Es gibt in der Praxis kein Beispiel, das die Veränderung der Ein-Werk-Regel rechtfertigen würde. Die Fürsprecher der Verschärfung können keinen einzigen Fall anführen, wo Rechteinhaber durch die geltende Regel unfair behandelt wurden.”

Die Kritiker sehen zudem die Gefahr erheblicher Kollateralschäden. So könnten “Copyright-Trolle” dazu ermutigt werden, selbst bei kleinen Urheberrechtsverletzungen kostspielige außergerichtliche Einigungen zu erzwingen. Im Fall von Software könnten auf Hersteller, die Komponenten von Zulieferern verwenden, unabsehbare Risiken zukommen. Herstellern von Konsumelektronik würde angesichts der Drohung, wegen absichtlicher Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung in Milliardenhöhe in Haftung genommen zu werden, nur der Verzicht auf Entwicklung und Vermarktung innovativer Geräte als Ausweg bleiben. Als Beispiel wird die Klage der Plattenfirmen gegen XM Radio angeführt, wo sich die Strafgebühren nach der vorgeschlagenen Regelung auf bis zu 37 Milliarden US-Dollar belaufen könnten.

Bundesrat verabschiedet Urheberrechtsnovelle

Sonntag, September 23rd, 2007

Förderung des deutschen Films

Heute hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf zum zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle zugestimmt. Damit werden Rechte der Verwerter weiter gestärkt, die der Urheber und die legale Privatkopie weiter eingeschränkt. Die Novelle könnte zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Im Sommer hatte der Bundestag den umstrittenen Gesetzentwurf zur Urheberrechtsnovelle (”zweiter Korb”) verabschiedet. Wie erwartet, hat der Bundesrat heute ebenfalls seine Zustimmung zum Gesetzentwurf gegeben. Sollte der Bundespräsident seine Unterschrift nicht verweigern, wird das “Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft” zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Laut Bundesjustizministerium bringt das Gesetz “die Interessen der Urheber an der Wahrung und Verwertung ihres geistigen Eigentums und die Belange der Geräteindustrie, der Verbraucher und der Wissenschaft an der Nutzung der Werke in einen angemessenen Ausgleich”.

Was das bedeutet, erläutert das BMJ in einer Pressemitteilung. So bleibt zwar die Privatkopie grundsätzlich “erlaubt”, wenn nicht Kopierschutzverfahren und DRM dem entgegenstehen. Dazu das Justizministerium: “Das ist durch EU-Recht zwingend vorgegeben.” Diesem Argument hatten Fachleute allerdings schon bei der Verabschiedung des ersten Korbes widersprochen. Das EU-Recht hätte es schon der rot-grünen Bundesregierung durchaus erlaubt, zur Durchsetzung der Privatkopie die Umgehung von Kopierschutzverfahren zu gestatten. Aber auf Druck der Medienindustrie hat sich die Regierung seinerzeit dagegen entschieden.

Mit dem zweiten Korb werden darüber hinaus Privatkopien aus P2P-Tauschbörsen “wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt” verboten. Unterm Strich wird die Privatkopie also weiter eingeschränkt.

Auch für manche Urheber bringt die Novelle eine deutliche Schlechterstellung. Bisher galt für Urheber, dass sie auf die Rechte aus “unbekannten Nutzungsarten” nicht vorab verzichten können: “Wollte der Verwerter das Werk auf diese neue Art nutzen, musste er mit viel Aufwand nach Urhebern oder ihren Erben suchen und sich mit ihnen über die Verwertung einigen.” Das ändert sich mit dem neuen Gesetz: “Nach dem Gesetzentwurf soll der Urheber über seine Rechte auch für die Zukunft vertraglich verfügen können.” In so genannten Total-buy-out-Verträgen dürfen sich Verwerter ab 2008 also noch mehr Rechte von den Urhebern überschreiben lassen als bisher. Das BMJ geht davon aus, dass ein Urheber dafür “eine gesonderte, angemessene Vergütung [erhält], wenn sein Werk in einer neuen Nutzungsart verwertet wird”. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen allerdings, dass das ungleiche Kräfteverhältnis zwischen Rechteverwertern und Urhebern die gerechte Entlohnung der Urheber verhindert.

Besonders schlecht kommen Filmschaffende mit der Urheberrechtsnovelle weg. Das Gesetz stärkt die Rolle der Filmproduzenten noch weiter. Ihm kommen in Zukunft “im Zweifel” die Rechte an allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu. “Im Gegensatz zu anderen Medien haben die Urheber hier aber kein Widerrufsrecht. Das gibt den Produzenten ausreichende Sicherheit beim Erwerb der Rechte und gewährleistet, dass der deutsche Film künftig auch international präsent bleibt”, so das BMJ.

Quelle: Golem vom 23.09.2007