Archive for the ‘Mitteilungen’ Category

US-Musikindustrie für Millionenstrafen bei Urheberverletzung

Montag, Februar 11th, 2008

Gegen Zwangsfilter für ISPs in den USA

Geht es nach dem Verband der US-Plattenfirmen (RIAA), könnten für das unerlaubte Kopieren von Musik bald neue Entschädigungssätze ins Gesetz geschrieben werden: bis zu 1,5 Millionen US-Dollar für ein Album mit 10 Titeln. Zugleich sieht RIAA-Chef Cary Sherman keinen Bedarf an Zwangsfiltern bei US-Internetprovidern.
Im US-Repräsentantenhaus wird gegenwärtig über den Entwurf zum “Prioritizing Resources and Organization for Intellectual Property Act of 2007″ (PRO-IP) beraten, den eine Reihe von Abgeordneten mit guten Verbindungen zur Unterhaltungsindustrie Anfang Dezember des vergangenen Jahres vorgelegt haben. Inhalt des Gesetzentwurfes ist unter anderem eine Veränderung der Berechnungsweise für den Schadensersatz bei Urhebeberrechtsverletzungen. Das könnte in der Praxis weitreichende Folgen haben.

Bisher gelten Entschädigungssätze von 750 bis 150.000 US-Dollar pro Urheberrechtsverletzung und Werk. Dabei wird nicht zwischen der unerlaubten Kopie eines einzelnen Musikstückes oder der unerlaubten Kopie eines ganzen Albums unterschieden. Die Musikindustrie unterstützt nun den Vorstoß der Abgeordneten, künftig jeden einzelnen Titel eines Albums als Werk zu behandeln. Bei zehn Titeln auf einem Album ergäbe sich damit eine Entschädigungssumme zwischen 7.500 und 1,5 Millionen US-Dollar.

Vor einigen Tagen veranstaltete das US-Copyright-Office einen runden Tisch zur Diskussion des Gesetzentwurfes. Vertreten waren Musikindustrie, Verlage, Filmindustrie und Urheberrechtsspezialisten aus allen Lagern. In seinem Blog berichtet Sherwin Siy von der Bürgerrechtsvereinigung Public Knowledge unter der Überschrift “Was machen wir hier eigentlich?” über das Treffen.

In seiner Überschrift zitiert Siy den stellvertretenden Leiter des Copyright-Office, David Carson, der nach stundenlanger Diskussion der Teilnehmer keine große Unterstützung des PRO-IP-Gesetzentwurfes erkennen konnte. Dazu Siy: “[…]keiner der Teilnehmer war besonders scharf darauf, den Entwurf zu unterstützen - weder das Justizministerium noch die Handelskammer bemühten sich besonders darum. Es war lediglich ziemlich klar, dass die RIAA das will […]” Auf Carsons Frage danach, ob jemand der Anwesenden einen einzigen Fall nennen könne, “in dem die Kläger wegen der bisherigen Entschädigungsregelung zu kurz gekommen sind”, gab niemand eine entsprechende Antwort.

Die Zurückhaltung der Teilnehmer erklärt sich unter anderem auch damit, dass sie von Fall zu Fall selbst schon Erfahrungen als Beklagte sammeln konnten. So brachte Ed Klaris, Vertreter der Verlegervereinigung Magazine Publishers Association, den Fall Greenberg vs. National Geographic als Beispiel, in dem die Zeitschrift National Geographic wegen der Verletzung von Urheberrechten an Fotos zu Schadensersatz verurteilt wurde. Nach dem geltenden Berechnungsverfahren stellte das Gericht eine Verletzung der Urheberrechte durch vier Artikel fest. Nach dem im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Verfahren würde daraus eine 64fache Verletzung durch die einzelnen Fotos in den Artikeln und dem National Geographic folglich eine Strafe von bis zu 6,4 Millionen US-Dollar drohen.

Während die US-Plattenfirmen auf der einen Seite höhere Entschädigungssummen fordern, halten sie sich in der Frage von gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsfiltern bei US-Internetprovidern eher zurück. Wie CNET berichtet, hat sich RIAA-Präsident Cary Sherman auf der State-of-the-Net-Konferenz zu entsprechenden Vorschlägen ablehnend geäußert. Zuletzt hatte sich U2-Manager Paul McGuinness auf der in Cannes stattfindenden Musikmesse Midem für Zwangsfilter ausgesprochen. “Wir sind in der Angelegenheit mehr an einer Marktlösung interessiert”, wird Sherman bei CNET zitiert. Er äußerte aber Verständnis für McGuinness’ europäische Herangehensweise: “Paul ist Europäer und in Europa wurden solche Sachen schon immer stärker reguliert.”

USA: Breite Koalition gegen PRO-IP-Gesetz

Montag, Februar 11th, 2008

Warnung vor Urheberrechtsverschärfung

Bibliothekare, Wirtschaftsverbände und Bürgerrechtsorganisationen haben in den USA gemeinsam eine Erklärung veröffentlicht, in der sie den Gesetzentwurf zum PRO-IP-Gesetz ablehnen. Die darin vorgesehenen höheren Strafgebühren für Urheberrechtsverletzungen seien unbegründet und schädlich.
In den USA gehen die Auseinandersetzungen um den Entwurf zum “Prioritizing Resources and Organization for Intellectual Property Act of 2007″ (PRO-IP) weiter. Wie sich bei einem runden Tisch Ende Januar gezeigt hat, findet der Vorschlag lediglich beim US-Verband der Tonträgerhersteller, RIAA, Unterstützung.

Mit dem Gesetzentwurf sollen unter anderem die gesetzlichen Strafgebühren für Urheberrechtsverletzungen drastisch erhöht werden, indem bei Sammelwerken wie beispielsweise CDs die Strafgebühr pro enthaltenes Werk statt wie bisher einmal pro Sammelwerk berechnet wird. Bei zehn Titeln auf einem Album ergäbe sich damit eine Entschädigungssumme zwischen 7.500 und 1,5 Millionen US-Dollar. Diese errechnet sich als das Zehnfache der Entschädigungssumme von 750 bis 150.000 Dollar pro Werk. Nach geltender Rechtslage werden Alben wie Einzelwerke behandelt, was “nur” 750 bis 150.000 Dollar Strafgebühren pro Album bedeutet.

In einer öffentlichen Stellungnahme mit dem Titel “Die Gefahr durch aufgeblähte Strafgebühren” erläutern die Gegner der Verschärfungsmaßnahme ihre Argumente: “Es gibt in der Praxis kein Beispiel, das die Veränderung der Ein-Werk-Regel rechtfertigen würde. Die Fürsprecher der Verschärfung können keinen einzigen Fall anführen, wo Rechteinhaber durch die geltende Regel unfair behandelt wurden.”

Die Kritiker sehen zudem die Gefahr erheblicher Kollateralschäden. So könnten “Copyright-Trolle” dazu ermutigt werden, selbst bei kleinen Urheberrechtsverletzungen kostspielige außergerichtliche Einigungen zu erzwingen. Im Fall von Software könnten auf Hersteller, die Komponenten von Zulieferern verwenden, unabsehbare Risiken zukommen. Herstellern von Konsumelektronik würde angesichts der Drohung, wegen absichtlicher Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung in Milliardenhöhe in Haftung genommen zu werden, nur der Verzicht auf Entwicklung und Vermarktung innovativer Geräte als Ausweg bleiben. Als Beispiel wird die Klage der Plattenfirmen gegen XM Radio angeführt, wo sich die Strafgebühren nach der vorgeschlagenen Regelung auf bis zu 37 Milliarden US-Dollar belaufen könnten.